Mengenausgleich – Wo „fair“ draufsteht, ist nicht immer „fair“ drin
Auf Kakao, Zucker, Tee und Saft finden Verbraucher:innen neben dem „Fairtrade“-Siegel manchmal die Angabe „mit Mengenausgleich“. Eigentlich erwarten sie bei Produkten mit dem Siegel, dass die Rohstoffe tatsächlich aus fairem Handel stammen. Dies ist aber nicht immer der Fall.
Was bedeutet „Mengenausgleich“?
Der Begriff „Mengenausgleich“ wurde von Fairtrade International festgelegt. Mengenausgleich bedeutet, dass Unternehmen fair gehandelte Rohstoffe bei der Verarbeitung, Lagerung oder während des Transports mit handelsüblichen Produkten vermischen dürfen. Die exakten Mengen- und Geldströme müssen sie entlang der Warenkette dokumentieren. Die unabhängige Zertifizierungsorganisation Flocert GmbH kontrolliert diese Dokumentation. Am Ende dürfen die Firmen nur so viel Ware als „Fairtrade“ kennzeichnen, wie sie Fair-Trade-Rohstoffe eingekauft haben. Das bedeutet, dass beispielsweise in einem als „fair“ beworbenen Orangensaft möglicherweise keine einzige fair gehandelte Orange steckt. Gleichzeitig landet der Saft der fair gehandelten Orangen in einem konventionellen Produkt.
Wann und warum findet Mengenausgleich statt?
Beim „Fairtrade“-Siegel ist ein Mengenausgleich für Kakao, Zucker, Fruchtsaft und Tee erlaubt. Begründet werden die Ausnahmen damit, dass sonst viele „Fairtrade“-Bauern ihre Rohstoffe nicht verkaufen könnten. Sie produzieren häufig nur kleine Mengen. Beispielsweise sind „Fairtrade“-Erzeugergruppen für Orangen meist auf große Saftkonzentrathersteller angewiesen. Sie selbst besitzen meist weder das Geld für die Maschinen noch das nötige technische Wissen, um selbst Saft zu produzieren. Die großen Hersteller sind jedoch nicht bereit, die Orangen getrennt zu verarbeiten, da der Anteil der Früchte zu gering und die Kosten für eine getrennte Verarbeitung zu hoch wären.
Alle anderen Rohstoffe außer Kakao, Zucker, Fruchtsaft und Tee müssen „physisch rückverfolgbar“ sein. Das heißt: Der Weg der Waren muss über die gesamte Handels- und Verarbeitungskette exakt vom Erzeuger bis zum Endprodukt nachverfolgbar sein. So stammt ein „Fairtrade“-Kaffee tatsächlich zu 100 Prozent von Kaffeeplantagen des fairen Handels.
Mengenausgleich muss auf der Verpackung stehen
Die „Fairtrade“-Standards verlangen, dass Unternehmen ihre Produkte mit dem Hinweis „mit Mengenausgleich“ kennzeichnen, wenn fair produzierte Rohstoffe mit konventionellen Rohstoffen vermischt werden. Außerdem muss das „Fairtrade“-Siegel mit einem Pfeil gekennzeichnet werden. Wo die Kennzeichnung erfolgen muss, gibt die Organisation nicht vor. Dementsprechend versteckt sie sich oft in kleiner Schrift ohne jede weitere Erläuterung auf der Rückseite der Verpackung.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Mengenausgleich sollte eine befristete Ausnahme sein und darf nicht zur dauerhaften Regel werden. Eine zukünftige Trennung von fairen und konventionellen Rohstoffen muss das Ziel sein.
Wo „fair“ draufsteht, muss auch „fair“ drin sein. Für Verbraucher:innen ist der Mengenausgleich wenig verständlich und nachvollziehbar, da der Hinweis ohne weitere Erläuterungen erfolgt.
Stattdessen sollte der Mengenausgleich eindeutig auf der Verpackungsvorderseite stehen. Ergänzend sollten Anbieter auf weitere Informationsmöglichkeiten, beispielsweise im Internet, hinweisen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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